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Mauseloch

Bio-Vergleich

EU-Bio vs. Verbandsware

Seit den 1990-er Jahren ist der Begriff „Bio“ gesetzlich geschützt, der Bio–Anbau geregelt. Bis dahin gab es allein die „Anbauverbände“, nach deren Kriterien Anbau und Verarbeitung erfolgte.

Auf Europäischer Ebene einigte man sich auf niedrigstem Niveau, dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Qualität leidet, in einem wachsenden Markt, wenn wirtschaftliche Interessen vor Qualitativen stehen. Massenproduktion „in grün“ kann den ursprünglichen wie zeitgemäßen Vorstellungen ökologischen Handels nicht gerecht werden: „Bio“ endet nicht beim Anbau.

Besser als die konventionelle Art ist diese Produktion sicherlich. Weniger Pestizide in der Umwelt, weniger Nitrate im Grundwasser, weniger gesundheitliche Belastung der Erzeuger und Verbraucher; mehr grün auf den Feldern, mehr Artenvielfalt, ein Schritt in Richtung artgerechter Tierhaltung.

Doch um wirklich gute Qualitäten ökologisch zu produzieren genügt das EU-Bio („Billig-Bio“) nicht.

Gute Qualitäten gehen über die Richtlinien für den Anbau hinaus

Es macht durchaus Sinn, einem Landwirt während der Umstellungsphase das Leben nicht noch schwerer zu machen, denn die Umstellung kostet Zeit und Geld. Als Überbrückung also eine akzeptable Lösung. Solche Betriebe erhalten Fördermittel, an die keine weiteren Ansprüche an die Landwirte gestellt werden als die Umstellung auf Bio.
Gerecht ist es allerdings nicht, wenn Erzeuger:innen, die seit Jahren schon ökologisch produzieren, keine Subventionen erhalten und so unter Preisdruck gegenüber den Umstell-Betrieben geraten.
Ein Subventionsabbau, zudem auf konventioneller Ebene, wäre dienlicher: Die tatsächlichen Kosten eines Produktes etwas ehrlicher machen und der Preisunterschied Bio zu konventionell wäre noch geringer.

Der Gesetzgeber beschränkt sich bei der Siegel-Vergabe auf den Anbau.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Energie aus endlichen oder aus regenerativen Quellen stammt, ob die Arbeiter nur zur Saison oder ganzjährig beschäftigt sind, ob das Saatgut Hybride ist oder „echt“. Ebenfalls keine Beachtung in den EU-Gesetzen finden Aspekte wie Nährwert und Geschmack, Transport (-vermeidung) und Verpackung, partnerschaftlicher Umgang,…- nicht zuletzt ist die Betriebsform ein wesentlicher Aspekt der Ausrichtung eines Unternehmens.
Manches hiervon steht auch in keinem Statut der Verbände. Viele Bioladner und natürlich auch wir Momos haben uns in den vergangenen Jahren eigene Regeln erstellt oder Alte beibehalten, nach denen wir Sortimentsschwerpunkte setzen.

Billig-Bio hat seinen Namen also zurecht, dank fehlender Ansprüche. Zu laxe Regeln, zu viele Ausnahmen.
Viele Landwirte, die sich nach Mindeststandard zertifizieren lassen, kämen sicher nicht auf die- legale- Idee, konventionelle Gülle auf ihre Felder zu spritzen. Sie dürften es aber. Und manche tun es sogar. Mit Umweltbewusstsein oder weisser Weste hat das nicht gerade zu tun.

Verkaufsstellen für Billig-Bio sind weniger der „qualitätsorientierte Fachhandel“- wie wir Momos es sind- als vielmehr die Bio-Ecke im Supermarkt oder die x-te Bio-Supermarkt-Filiale. Preise anstelle Qualitäten in den Vordergrund zu stellen macht sich langfristig nicht bezahlt. Das hatten wir schon.

Auch wir können nicht in jedes Produkt reingucken; aber wenn wir die Menschen kennen, die hinter den Produkten stehen, steht ein solches Vertrauen in keinem Verhältnis zu Zertifikaten.
Einige Produkte bei Momo sind irgendwie Kompromissprodukte, alles eine Frage des Betrachtungswinkels. Die meisten aber sind Lebensmittel „mit Gesicht“.

Unterschiede zwischen "Bio und Bio"

Anbauverbände

EU-Verordnung

Der gesamte Betrieb muss auf „Bio“ umgestellt werden.

Teilweise Umstellung des Betriebs möglich, parallel konventioneller Anbau auf einem Hof.

Mindestens 50% des Futtermittelbedarfs muss auf dem Hof selbst erzeugt werden.

Keine Vorschrift.

Es dürfen 10 Mastschweine pro Hektar gehalten werden.

Es dürfen 40% mehr Schweine pro Hektar gehalten werden.

Es dürfen 280 Masthühner pro Hektar gehalten werden.

Es dürfen 110% mehr Hühner pro Hektar gehalten werden.

Es dürfen 140 Legehennen pro Hektar gehalten werden.

Es dürfen 65% mehr Hennen pro Hektar gehalten werden.

Der Einsatz von konventioneller Gülle zur Düngung ist verboten.

Der Einsatz von konventioneller Gülle ist möglich.

Der Zukauf organischen Düngers ist begrenzt erlaubt.

Der Zukauf organischen Düngers ist nicht begrenzt.

Der Einsatz konventioneller Futtermittel ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Der Einsatz konventioneller Futtermittel ist geregelt, aber wischiwaschi.

Das Vieh muss auch anderes als Silofraß vorgesetzt bekommen.

Kann, muss nicht.

Die Rohstoffe zur Weiterverarbeitung sollen weitgehend aus Verbandsanbau stammen.

Keine Regelung.

Die Rohstoffe sollen weitgehend aus der Region stammen.

Keine Regelung.

Backwaren werden ohne Enzyme hergestellt.

Enzyme uneingeschränkt zugelassen, soweit gentechnikfrei.

Aromen, natürliche, nicht erlaubt, nur Ausnahmen möglich.

Unbegrenzt zulässig.

Die Verpackung darf nur aus bestimmten Materialien bestehen.

Alles erlaubt.

 

Recherche 2007
keine wesentlichen Änderung Stand 2018