KUNST | WISSEN | AFD | REZEPTE DER WOCHE
WISSEN I
Da brachte mir jemand einen surftipp ins Büro, eine Sendung auf Arte, Titel ‚Essen macht süchtig‘. Uff, 90 Minuten, wollte schon aufgeben, doch es ist spannender als ein Tatort!
Für alle, die bislang dachten, alles über Ernährung zu wissen: Vergiss es.
-> fix-und-fertig-wenn-essen-suechtig-macht
WISSEN II
Kaum waren die 90’ wie im Fluge vorüber begann die 30-minütige Doku -> macht-zucker-dumm
Die Essgewohnheiten des Normalsterblichen basieren auf millionenschweren Werbeetats deren alleinige Zielsetzung die Profitmaximierung ist und werden in letzter Konsequenz die gesamte Menschheit verblöden. Wenn sie es nicht schon ist, und damit komme ich gleich zu den nächsten Links:
KUNST
Da stiess ich beim surfen mal wieder auf Böhmermanns „be deutsch“, 10 Jahre alt und kein Stück veraltet; wer das nicht kennt: Ein Muss; wer es kennt: schadet kein Stück es nochmal anzusehen. 5 Minuten auf YouTube
AFD
Ich zitiere: Das umstrittenste Thema: Prüfung eines AfD-Verbots
Eine Klarstellung gleich vorweg: Zur Abstimmung steht nicht, ob die AfD verboten wird. Es geht allein um die Frage, ob die Prüfung eines solchen Verbots eingeleitet werden soll. Eine direkte Forderung nach einem Verbot hätten wir gar nicht zugelassen.
Das hat einen guten Grund. Über ein Parteiverbot entscheidet in Deutschland weder die Bevölkerung noch die Politik, sondern allein das Bundesverfassungsgericht. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung dürfen lediglich einen Antrag stellen. Prüfen und entscheiden muss das Gericht, am Ende mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Diese hohen Hürden sind gewollt. Das Bundesinnenministerium bringt den Sinn dahinter auf den Punkt: Es wäre mit der Demokratie nicht vereinbar, wenn Mehrheitsparteien unliebsame Konkurrenz einfach verbieten könnten. Verboten werden kann eine Partei nur, wenn sie aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Verbieten? Eine offene Debatte
Ob es zu einem Verfahren kommen soll, ist heftig umstritten – ein Antrag wurde bisher nicht gestellt. Fürsprechende verweisen auf ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom Juni 2026, das die AfD für verfassungswidrig hält und einem Verbotsverfahren gute Chancen einräumt. Kritiker halten den Ausgang für offen und warnen: Ein gescheiterter Antrag könnte die Partei eher stärken. Hinzu kommt, dass ein Gericht Anfang 2026 die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem vorläufig gestoppt hat. Auch das zeigt, wie umstritten die Bewertung ist.
Genau weil die Frage so offen ist, eignet sie sich für eine Abstimmung. Strittige Themen brauchen Auseinandersetzung, keine Verdrängung. Dafür stehen wir – überparteilich und gemeinnützig.
Wer im Herbst mitstimmen möchte, kann sich schon jetzt für die Abstimmung verifizieren
-> openpetition.de
Viel Vergnügen: momo-raoul
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